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Bildungs- und Teilhabepaket

Wie Sie aus den Medien erfahren haben, sind ab dem 01.01.2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II (Sozialgesetzbuch II) in Kraft getreten. Danach werden bis zu 10,00 €/Monat für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen sowie für die Teilnahme an Freizeiten gewährt. Beinhaltet der Mitgliedsbeitrag ggfls. auch Nebenleistungen, so werden diese als  Beitragsbestandteil mit übernommen.

 

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, soweit sie zum Personenkreis gehören, deren Eltern Kindergeldzuschlag ("KiZu"), Wohngeld ("WoGe"), Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach SGB II, insbesondere Arbeitslosengeld oder Sozialgeld ("Soz") erhalten. 

 

Leider gibt es in unserer (kreisangehörigen) Stadt mehrere Ansprechpartner für die Leistungsgewährung. Zu Ihrer Information finden Sie nachstehend ein Begleitschreiben sowie verschiedene Formulare (je nach Unterstützungsleistung).

 

Die Infoseite der Stadt Recklinghausen finden Sie hier